J+S-Kurse und -Lager sind offen für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 20 Jahren. Alle, die bei J+S mitarbeiten, legen Wert auf gegenseitige Anerkennung, auf Vertrauen und Ehrlichkeit, sowie Fairness und das Akzeptieren der Regeln.
«Jugend+Sport unterstützt die Vereine mit kostengünstigen und qualitativ hochstehenden Aus- und Weiterbildungen.»
Als erstes absolvieren die J+S-Leiterinnen und -Leiter den viertägigen Kurs „Radsport vermitteln“
Kurs-Nr. SC 204885 , 16.05.2025 - 19.05.2025, Magglingen
Kurs-Nr. SC 204886, 16.11.2025 - 18.11.2025, Magglingen
Details siehe hier
Darauf aufbauend kann ein weiterer 4-tägiger Lehrgang zum Thema „Technik/Taktik“ absolviert werden. Voraussetzung für die Kursteilnahme ist eine J+S-Leitertätigkeit von 20 Stunden.
Kurs Nr. SC 204887 , 28.8.2025 - 31.8.2025, Lenzerheide
Abgeschlossen wird die Weiterbildung 1 mit der Prüfung C. In dieser Ausbildungsstufe ist das Modul Fortbildung inkludiert. Dieses ermöglicht den J+S-Leiterinnen und -Leitern, ihre J+S Anerkennung aufzufrischen.
Prüfung C (MTB)
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Jugendurlaub kann für unentgeltlich ausgeführte leitende, betreuende oder beratende Tätigkeiten in der ausserschulischen Jugendarbeit und für die dafür notwendigen Aus- und Weiterbildungen bewilligt werden.
Der Jugendurlaub ist das Resultat einer Petition der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV). Seit 1991 haben alle Angestellten und Lernenden unter 30 Jahren, die sich ehrenamtlich für die Jugendarbeit in einer Organisation im kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich engagieren, Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Der Jugendurlaub ist im Obligationenrecht durch Artikel 329e geregelt.
-> mehr dazu
Leitfaden über die Erwerbsausfallentschädigung (EO) für die J+S-Teilnehmenden
Das Finden und Halten von ehrenamtlichen Leiterinnen und Leitern steht im Sorgenbarometer der Vereine ganz oben. Mit dem Programm 1418coach fördern die Kantone den Leiternachwuchs. 14- bis 18-Jährige werden an erste Leiteraufgaben herangeführt und übernehmen Mitverantwortung in ihrem Sportverein. 1418coach ist eine Erweiterung der bestehenden J+S-Ausbildung, welche ab 18 Jahren besucht werden kann.
Der aktuelle Kursplan über alle Kantone mit allen Ausbildungsdaten findet man unter: www.1418coach.ch
BL Kinder- und Jugendsport Baselland (KJSBL): Infos BL
Finanzielle Beiträge
Das BASPO richtet den Organisatoren von J+S Angeboten finanzielle Beiträge für die Durchführung der J+S Angebote aus.
Die Rega unterstützt Jugend + Sport Anlässe
J+S-Teilnehmerinnen und –Teilnehmer: Die Rega unterstützt die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des vom Bundesamt für Sport BASPO betriebenen Sportförderungsprogramms Jugend und Sport (J+S). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines im Rahmen von J+S bewilligten Anlasses gelten für die Dauer der Aktivitäten oder des Lagers als Gönner: Sollte es bei einem Anlass zu einem durch die Rega organisierten Rettungseinsatz kommen, wird dieser finanziell gleich behandelt wie bei einer Rega-Gönnerschaft. Das heisst, die Rega erlässt die Kosten für den Einsatz, falls keine Versicherung die Leistungen bezahlen muss.
Voraussetzung für die Leistungen der Rega: Die J+S-Angebotsnummer und die Angaben der Teilnehmenden, Kader und Begleitpersonen (Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum) müssen VOR Beginn des Anlasses (mit dem vorgängigen Einverständnis der Person) vollständig in den dafür vorgesehenen Feldern der Sportdatenbank (SPORTdb) erfasst werden.
Wichtig
Je mehr Radsporttrainings und somit auch Kinder und Jugendliche bei J+S angemeldet sind, desto höher fällt der sogenannt Sockelbeitrag von Swiss Olympic für die J+S Radsportangebote aus. D.h. es ist wichtig, dass möglichst alle Nachwuchstrainings von ausgebildeten J+S Radsportleiterinnen und -Leitern durchgeführt werden und die Trainings auch bei J+S angemeldet sind!
Vereine des Breitensports werden bei der Unfallversicherung finanziell entlastet
Bern, 22.11.2023 - Wer als Sportlerin beziehungsweise Sportler oder Trainerin beziehungsweise Trainer bei einem Verein des Breitensports angestellt ist, untersteht künftig erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen der obligatorischen Unfallversicherung. Ziel ist eine finanzielle Entlastung der Vereine des Breitensports. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) verabschiedet. Die Änderung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Künftig müssen Sportvereine Sportlerinnen und Sportler sowie Trainerinnen und Trainer, welche ein jährliches Einkommen von zwei Drittel des Mindestbetrags der vollen jährlichen AHV-Altersrente (2023: 9800 Franken) nicht überschreiten, nicht mehr obligatorisch gegen Unfälle versichern. Ein allfälliger Unfall wird von der Nichtberufsunfallversicherung des Hauptarbeitgebers oder via Unfalldeckung bei der Krankenkasse abgedeckt.
Velofahren - Unterricht gestalten Monatsthema 04/2022
Velofahren Monatsthema 05/2021
Pumptrack Monatsthema 04 / 2012
Üben, spielen, velofahren: Spielsammlung von Swiss Cycling